AGB's

ALLGEMEINE GRUNDLAGEN

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil jedes Abkommens, gleichgültig, ob es in schriftlicher oder mündlicher Form getroffen wurde. Ein Auftrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung (per E-Mail oder per Post) durch die Karin Gütiger, Awaken Soul oder durch einen beidseitig abgeschlossenen Vertrag zustande.

(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Karin Gütiger, Awaken Soul auch ohne deren besondere Aufforderung alle zur Erfüllung vertraglicher Pflichten notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen in der erforderlichen Form zur Verfügung zu stellen und über alle auftragsrelevanten Umstände und Vorgänge zu informieren. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.

GELTUNGSBEREICH

(1) Die Geschäftsbedingungen gelten immer dann, wenn ihre Anwendung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Für den Fall, dass diese Geschäftsbedingungen mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen gegenständliche Geschäftsbedingungen vor.

UMFANG DES AUFTRAGES

(1) Der Umfang des Auftrages wird vertraglich vereinbart. Existiert keine schriftliche Vereinbarung, ergibt er sich aus den Umständen des konkreten Falls.

(2) Karin Gütiger, Awaken Soul ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen auf Vollständigkeit, Richtigkeit sowie darauf zu prüfen, ob diese für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind, in Rechte Dritter eingreifen oder gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Markenschutzgesetz etc.) verstossen.

SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS/URHEBERRECHT

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Auftrages von der Karin Gütiger, Awaken Soul erstellten Angebote, Entwürfe, Analysen, Gutachten, Leistungsbeschreibungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe jeglicher Art von beruflichen Äusserungen des Auftragnehmers an Dritte dessen schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung der Karin Gütiger, Awaken Soul dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.

(2) Karin Gütiger, Awaken Soul verbleibt an ihren Leistungen ein Urheberrecht.

(3) Im Hinblick darauf, dass die erstellten Leistungen geistiges Eigentum der Karin Gütiger, Awaken Soul sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschliesslich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang.

MÄNGELBESEITIGUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

(1) Karin Gütiger, Awaken Soul wird ihre Pflichten zur Erfüllung des Auftrags mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Sie gewährleistet, alle Leistungen im Sinn des Auftraggebers zu erbringen, ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmässigkeit ihrer Arbeit auf die Mitarbeit des Auftraggebers angewiesen. Insbesondere hinsichtlich der Vorgaben und Vorinformationen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer gebunden, diese umzusetzen und übernimmt keinerlei Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmässigkeit der erarbeiteten Ergebnisse (z. B. Analysen, Berechnungen, Gutachten), soweit diese auf Angaben des Auftraggebers beruhen bzw. aus Angaben des Auftraggebers resultieren.

(2) Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung der Karin Gütiger, Awaken Soul zum Beweis ihrer Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.

(3) Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Minderung oder Wandlung.

(4) Karin Gütiger, Awaken Soul leistet ohne ausdrückliche schriftliche Zusage keine Gewähr für eine bestimmte Verwendbarkeit oder Verwertbarkeit der Leistungen.

HAFTUNG Mediation

(1) Karin Gütiger, Awaken Soul handelt bei der Durchführung der Tätigkeit nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie orientieren sich dabei an den Berufsregeln des Schweizerischen Dachverbands für Mediation (SDM). Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Mediation beinhaltet keine Rechtsberatung. Diese muss bei Bedarf eigenständig eingeholt werden, bzw. kann mit kooperierenden Kanzleien erfolgen.

(2) Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigte/n vom Schaden Kenntnis erlangt haben, erhoben werden.

HAFTUNGSAUSSCHUSS Coaching

Die ThetaHealing®Methode sowie auch die Access Consciousness® Technik ersetzt keinen Arztbesuch und keine medizinische Diagnose. Die Verantwortung darüber, wann eine medizinische Fachperson konsultiert werden muss, liegt vollkommen beim Klienten bzw. SeminarteilnehmerIn. Sämtliche Informationen und Ratschläge werden sorgfältig abgewogen und geprüft. Karin Gütiger, Awaken Soul ist eine Dienstleistungstätigkeit, weshalb kein Erfolg geschuldet ist. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten. Ebenso tragen sie die volle Verantwortung für sich selbst und ihre Handlungen inner- und ausserhalb des jeweiligen Seminars, Workshop, vor Ort oder Online. Für verursachte Schäden kommen sie selbst auf oder eine allenfalls von ihnen abgeschlossene Versicherung, durch Schadenübernahme.

VERPFLICHTUNG ZUR VERSCHWIEGENHEIT

(1) Karin Gütiger, Awaken Soul ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihr in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist.

(2) Ungeachtet anderer gesetzlicher Regelungen über die Verschwiegenheitspflicht gilt sie nicht, soweit

(3) Karin Gütiger, Awaken Soul kann nur mit Einverständnis von allen Medianten von der Verschwiegenheitspflicht entbunden werden. Karin Gütiger, Awaken Soul darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äusserungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung von allen Medianten aushändigen, kann aber anonymisierte Berichte über ihre Tätigkeit veröffentlichen.

(4) Die Schweigepflicht der Karin Gütiger, Awaken Soul gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht. Die Mediatorin darf nicht als Zeugin in diesem Rechtsstreit benannt werden.

HONORARANSPRUCH

(1) Karin Gütiger, Awaken Soul hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Leistungen Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Auftraggeber. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung mit dem Kunden. Spesen und Vor- und Nachbereitungsarbeiten (z.B. schriftliche Ausarbeitungen der Mediatorin wie das Entwerfen einer Vereinbarung) werden zusätzlich verrechnet. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.

(2) Schriftlich bestätigte Termine für Mediationen und Coachings/Einzelberatungen können bis zu 48h vor dem vereinbarten Termin, ohne Kostenverpflichtung, abgemeldet werden. Bei kurzfristigen Abmeldungen innerhalb von 48h vor dem gebuchten Termin oder bei Nichterscheinen, wird das gesamte Honorar (Richtwert: 90 Minuten) in Rechnung gestellt.

(3) Workshops und Seminare: Alle Anmeldungen sind verbindlich und werden schriftlich bestätigt. Abmeldungen bis 5 Arbeitstage vor Seminarbeginn sind ohne Kostenverpflichtung. Bei späterer Abmeldung, bei Nichterscheinen oder Kursabbruch, sind die gesamten Seminarkosten zu zahlen bzw. werden bezahlte Seminarkosten nicht zurückvergütet. Das Seminar kann zu einem späteren Zeitpunkt ohne zusätzliche Kosten besucht werden. Die Seminardaten können ohne Vorankündigung geändert werden.

Retreats: Zahlungsmodalitäten: Bei Vertragsabschluss ist ab Datum der Anmeldung eine Anzahlung
von 50% der Gesamtkosten innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens
14 Tage vor Kursbeginn fällig. Bei einer Anmeldung später als 14 Tage vor Kursbeginn ist
der Gesamtbetrag sofort fällig. Spezielle Zahlungsvereinbarungen können schriftlich
vereinbart werden.
Absage/Rücktritt seitens Karin Gütiger, Awaken Soul: Bei einer zu geringen Zahl von
Anmeldungen kann die Veranstalterin den Kurs verschieben oder allenfalls absagen. Bereits
gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall umgehend zurückerstattet. Sollten sich
Veränderungen der Kurstermine oder sonstige Änderungen ergeben, werden die bereits
angemeldeten Teilnehmer unverzüglich von der Veranstalterin benachrichtigt. Bei Ausfall der
Kursleitung wird nach Möglichkeit (durch die Veranstalterin) eine Stellvertretung mit
gleichwertiger Qualifikation gestellt oder ein Ersatztermin gesucht. Es besteht jedoch kein
Anspruch auf Rückvergütung der Kursgebühr.
Eine Abmeldung seitens der Kursteilnehmerin muss schriftlich (per E-Mail/Post) erfolgen.
Karin Gütiger, Awaken Soul hat Verpflichtungen, die aus weiterführenden Verträgen
entstehen. Auch ist eine Abmeldung oder ein Rücktritt von einem Retreat mit administrativem
Aufwand verbunden. Die prozentuale Zahlung des Kursgeldes ist wie folgt geregelt:
• 60 - 41 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% des Kursgeldes
• 40 - 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Kursgeldes
• 20 – 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% des Kursgeldes
• ab 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Kursgeldes
Ab 10 Tage vor Beginn werden keine Kurskosten  zurückerstatten, ausser die teilnehmende Person
stellt eine von der Karin Gütiger, Awaken Soul akzeptierten Ersatzperson oder es kann jemand
von der Warteliste nachrücken. In diesen beiden Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr von
CHF 100.— fällig.
Die Kosten des Fluges sind nicht im Retreatspreis enthalten und die Teilnehmer sind selbst
verantwortlich für die Ankunft und Abflug ab Mallorca.
Sämtliche Versicherungen sind vom Teilnehmer zu tragen. Die Teilnahme am Retreat erfolgt
auf eigene Verantwortung.

(4) Seminarpreis und Seminarpauschale: Der Seminarpreis richtet sich nach den Empfehlungen von THInK (US). Dazu gehört das Vermitteln des jeweiligen Seminarinhalts als auch die dazugehörenden Seminarunterlagen, die je nach Seminar anders gestaltet sein können, in der Regel bestehend aus Handbuch u/o Buch, CD, Seminarzertifikat.

Die Seminarpauschale umfasst sowohl die Vor- und Nachbearbeitung eines Seminars und alle damit zusammenhängenden vor- und nachgelagerten Arbeiten für die Durchführung von Seminaren vor Ort oder Online: Die zum Seminar passenden Seminarunterlagen, die je nach Seminar anders gestaltet sein können. In der Regel bestehend aus Handbuch u/o Buch, CD, Seminarzertifikat etc. Aber auch Anteile an notwendigen Lizenz- und Abogebühren (z. B. THInK, ZOOM etc.), Versandgebühren wie Porti & Spesen, einen Anteil für die Fixkosten der zur Verfügung gestellten Seminarräume vor Ort bzw. die Online-Plattform Zoom, inkl. Nebenkosten wie Reinigung, Verbrauchsmaterialien, Küche, sowie auch einen Anteil für die Verpflegung (Snack und Getränke) unserer SeminarteilnehmerInnen.

(5) Karin Gütiger, Awaken Soul kann die Fertigstellung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten der Karin Gütiger, Awaken Soul berechtigt, ausser bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen.

(6) Mediation: Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Zahlungsmodalität die Begleichung der Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum, ohne Abzug von Skonto.

(7) Coaching / Seminare: Die Angaben zu Dauer und Preis einer Behandlung bzw. der Seminare und Pauschalen, sind ohne Gewähr und können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken. Die Bezahlung des Coachings/Behandlungen erfolgen unmittelbar an die Behandlung in Bar oder per Twint. Die Kosten sind gemäss Website zu verrichten, respektive die erste Stunde ist vollumfänglich zu bezahlen, auch wenn eine Behandlung/Coaching möglicherweise früher fertig ist. Jede/r Klient/In hat ihr eigenes Tempo und dies wird nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die aktuellen Preise sind jederzeit auf der Homepage ersichtlich. Änderungen werden den Klienten schriftlich oder in anderer geeigneter Weise mitgeteilt.

Für die fristgerechte Bezahlung der Seminargebühren ist der Kunde, der das Seminar etc. in Anspruch genommen hat zuständig. Bei Minderjährigen ist dies der gesetzliche Vertreter. Diese Verpflichtung zur Zahlung kann weder an Dritte noch an Krankenkassen etc. abgetreten werden. Bei verspäteter oder bei Nicht-Bezahlung behält sich die Karin Gütiger, Awaken Soul rechtliche Schritte vor.

(8) Ratenzahlungen sind – sofern ausdrücklich von Karin Gütiger, Awaken Soul angeboten und vereinbart – möglich. Ratenzahlungen bedeuten lediglich einen Zahlungsaufschub bzgl. eines Teilbetrags des vollständig geschuldeten Betrages. Das Angebot zur Ratenzahlung impliziert nicht, dass Online-Programme oder Beratungen partiell gebucht werden können. Eine Teilkündigung/Stornierung eines Gesamtangebots ist daher nicht möglich. Verzug bei Ratenzahlungen | Zurückbehaltungsrecht: Sofern ein Klient mit der Zahlung einer vereinbarten Rate in Verzug gerät, hält sich ThetaSoul by Karin Gütiger das Recht vor noch nicht in Anspruch genommene Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten. Insbesondere kann bei Online-Programmen der Zugang zeitweise – bis zur Zahlung des geschuldeten und fälligen Betrages – gesperrt werden.

BEANSTANDEN VON RECHNUNGEN

(1) Beanstandungen einer Rechnung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form an die Karin Gütiger, Awaken Soul gerichtet werden. Wird innerhalb dieser Frist keine Beanstandung in der oben angegebenen Form eingereicht, wird stillschweigendes Einverständnis des Auftraggebers mit der Rechnung und ihrem Inhalt vorausgesetzt.

(2) Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.

STREITIGKEITEN, ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur schweizerische Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Gerichtsstand ist Zug.